Hebammen
Abrechnungszentrum für Hebammen
Die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist für Hebammen eine lästige Pflicht. Hebammen die eine Abrechnungssoftware einsetzen, müssen diese zudem immer auf den neusten Stand bringen. Das kostet Zeit und Nerven. Mit der Lösung des Deutschen Medizinrechenzentrums (DMRZ) rechnen Hebammen nun bequem und einfach per Internet ab und brauchen sich um Updates nicht mehr zu kümmern. Einfach auf der Webseite des DMRZ einloggen, Daten eingeben und das Geld von der Kasse landet spätestens nach 28 Tagen auf dem Konto. Das ist nicht nur einfacher, sondern auch unschlagbar günstig: Durch die Selbsteingabe der Daten sparen Hebammen mehrere hundert Euro im Jahr.
Erst kürzlich kam es zu einer einschneidenden Änderung für Hebammen bei der Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Durch die seit 1. Februar in Kraft getretene Technische Anlage in der Version 6.0 (TA 6), veränderten sich auch die Abrechnungsmodalitäten für Hebammen. Wer eine Software für die Abrechnung nutz, musste diese auf den neusten Stand bringen und ein Update einspielen, denn ansonsten werden Rechnungen von der Kasse nicht mehr bezahlt. Das ist aufwendig, kostet Zeit und nicht jeder ist mit der Software so vertraut, dass es auf Anhieb klappt. „Mit unserem Service können Sie sich Updates sparen“, sagt Thomas Gazda, Geschäftsführer des Deutschen Medizinrechenzentrums. Das Unternehmen betreibt eine Internet-Plattform, bei der alle sonstigen Leistungserbinger einfach per Internet abrechnen können. Software ist dazu nicht nötig. Es reicht der Internet Explorer in der Version 7. Hebammen die künftig einfacher über das Netz abrechnen, müssen keine Updates mehr einspielen und können sicher sein, immer mit einer aktuellen Version zu arbeiten. Der Service des DMRZ (www.dmrz.de) ist aber nicht nur einfach, sondern auch unschlagbar günstig. Abgerechnet wird nur das, was auch wirklich an Rechnungen eingegeben wird. Bei diesem „Pay-Per-Use“ –Verfahren fallen weder monatliche Kosten an, noch muss eine Software teuer angeschafft werden. Die Gebühren belaufen sich lediglich auf 0,5 Prozent der Bruttoabrechnungssumme.
Hebammen sparen richtig Geld
Software war gestern, sagt man beim Deutschen Medizinrechnungszentrum. Wer beispielsweise an mehr als an einem Arbeitsplatz arbeitet, der muss eine zusätzliche Lizenz seiner Abrechnungssoftware erwerben. „So etwas gibt es bei uns natürlich nicht“, sagt Thomas Gazda und betont, dass jede Hebamme mit ihren Login-Daten von jedem Rechner aus abrechnen kann – zusätzliche Kosten fallen dabei nicht an. Der Spareffekt ist auch sonst riesig: Allein für die Kosten eines Updates der Abrechnungssoftware von ca. 200 Euro können Hebammen beim DMRZ Leistungen im Wert von 40.000 Euro abrechnen. Möglich macht diese unglaublich günstigen Preise das Selbstabrechnungsverfahren – und das funktioniert wie folgt: Eine Hebamme oder ein anderer Leistungserbinger loggt sich unter der Adresse www.dmrz.de ein und rechnet die erbrachten Leistungen wie in einer Software ab. Einziger Unterschied: die Software ist nicht lokal beim Leistungserbinger – sprich der Hebamme installiert, sondern auf den Servern des Deutschen Medizinrechenzentrums. Nachdem die Daten eingegeben wurden, werden sie vom Deutschen Medizinrechenzentrum automatisch elektronisch an die Krankenkasse übermittelt und nach spätestens 28 Tagen ist das Geld auf dem Konto des Leistungserbringers. Die Kosten bei diesem Verfahren beschränken sich ausschließlich auf den Abrechnungsbetrag, von dem das DMRZ 0,5 Prozent für seine Dienstleistung veranschlagt. Für alle Hebammen und Leistungserbinger, die ihre Rechnungen nicht von Hand eingeben möchten, bietet das DMRZ einen zusätzlichen Service an: Hebammen können Ihre Papierrechnungen auch direkt an das Deutsche Medizinrechenzentrum schicken und müssen sich um nichts mehr kümmern. „Wer keinen Internet-Anschluss besitzt oder den Zeitaufwand der Dateneingabe scheut, der sollte uns ansprechen. Wir machen allen Hebammen auch hier ein unschlagbar günstiges Angebot“, sagt Thomas Gazda, der betont, dass für diesen „Rundum-Service“ nur 1 Prozent der Abrechnungssumme berechnet wird und auch hier keine weiteren Kosten anfallen.
Update und Wartung adé
Bei der letzten Änderung des Verfahrens zum elektronischen Datenaustauschs hat sich gerade für Hebammen einiges geändert. Neu hinzugekommen sind beispielsweise die Angaben zum Start- und Zielort bei Abrechnung von Fahrten, das Datum der Verordnung, die Betriebsstättennummer und Diagnosedaten bei Verordnungen, Pharmazentralnummern bei Medikamenten, IK der Klinik bei Leistungen in einem Krankenhaus und Daten zur Geburt des Kindes/der Kinder. Das DMRZ hat pünktlich zum 1. Februar die Software auf die neue TA6 umgestellt – ohne, dass die Kunden etwas dafür tun mussten. Bei einem Login nach dem 1. Februar fanden die Hebammen beim DMRZ sofort die neue Benutzeroberfläche vor. „Bei klassischer Software müssen Hebammen für solche Änderungen Updates installieren, bei der Abrechnung ist dies und das zu beachten“ sagt Thomas Gazda und fügt hinzu, dass es einige Softwarehersteller gebe, die mittlerweile bei Version 11.49 angekommen seien. „Überlegen Sie mal, was das über die Zeit hinweg für ein Installationsaufwand für die Hebammen ist“, sagt der Geschäftsführer des DMRZ. „Um solche für unsere Kunden unproduktive Dinge kümmern wir uns selbst, ohne Aufwand oder Kosten für unsere Kunden“.
Fazit: Jetzt umsteigen und sparen
Das Deutsche Medizinrechenzentrum bietet den idealen Abrechnungsservice für Hebammen. Einfach über das Internet und mit einer sehr transparenten und einfachen Kostenstruktur. In den nächsten Monaten soll der Dienst sogar noch mehr als nur die Leistungen für Hebammen abrechnen können. Die Entwickler des DMRZ arbeiten gerade an der Umsetzung einer kompletten internetbasierten Hebammen-Software mit Privatpatienten-Abrechnung, Zahlungskontrolle und noch viel mehr. Es lohnt sich also sofort auf die innovative Abrechnungslösung umzusteigen und so den Geldbeutel und das Nervenkostüm zu schonen.
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Über das Deutsche Medizinrechenzentrum
Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) stellt sonstigen Leistungserbringern des Gesundheitswesens eine Internet-Plattform zur Abrechnung mit den Krankenkassen zu Verfügung. Wer damit abrechnet, braucht keine Software und geht keinerlei Verpflichtungen ein: So gibt es weder Mindestvolumen noch eine zeitliche Bindung an das DMRZ. Der Clou ist die große Kostenersparnis. Wer seine Rechnungen beispielsweise noch auf dem Postweg an einen Kostenträger schickt, dem werden bis zu fünf Prozent seiner Umsätze abgezogen. Bei der Abrechnung über das DMRZ werden nur 0,5 Prozent erhoben.