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Pressemitteilungen

Hier finden Sie alle Presseinformationen und Pressematerialien des Deutschen Medizinrechenzentrums

2007

6. November: Kostenersparnis für sonstige Leistungserbringer
Die monatliche Abrechnung mit den Krankenkassen kann ganz schön ins Geld gehen. Wer seine Rechnungen beispielsweise noch auf dem Postweg an einen Kostenträger schickt, dem werden bis zu fünf Prozent seiner Umsätze abgezogen. Das ist zu viel sagt ein junges Start-Up-Unternehmen und bietet eine einfache Online-Abrechnung für nur 0,5 Prozent an.

12. November 2007: „Wir wollen der Standard bei der Abrechnung mit den Krankenkassen werden“
Interview mit Thomas Gazda, Geschäftsführer des Deutschen Medizinrechenzentrums (DMRZ). Das DMRZ bietet sonstigen Leistungserbringer eine unschlagbar günstige Methode an, direkt per Internet mit den Krankenkassen abzurechnen.

19. November: Krankentransporte mit Krankenkassen mit nur 0,5 Prozent abrechnen
Für Rettungsdienste, Mietwagen- und Taxi-Unternehmen, die ihre Krankenfahrten und Rettungstransporte mit den Krankenkassen abrechnen, kann es künftig teuer werden. Jetzt droht die AOK Niedersachsen mit Abzügen in Höhe von fünf Prozent, wenn die Abrechnung nicht nach dem elektronischen Verfahren nach §302 SGB V erfolgt. Wer das nicht zahlen will, der sollte seine Krankentransportleistungen künftig mit der kostengünstigen Lösung des Deutschen Medizinrechentrums abrechnen und so viel Geld sparen.

26.November: Taxifahrer und Behindertentransporte müssen ab Februar 2008 in NRW elektronisch nach §302 abrechnen
Seit dem Wochenende ist es amtlich: Taxifahrer und Behindertentransporte müssen bei der AOK-Rheinland ab dem 1. Februar 2008 elektronisch nach §302 SGB V abrechnen. Damit kann der Datenaustausch mit gesetzlichen Krankenkassen teuer werden. Wer seine Abrechnungsunterlagen noch in Papierform einreicht, dem drohen Abzüge in Höhe von 5 Prozent der Bruttorechnungssumme. Mit der Lösung des Deutschen Medizinrechenzentrums vermeiden Sie diese Mehrkosten und rechnen bequem per Internet mit nur 0,5 Prozent ab.

4.Dezember: Augenoptiker und Augenärzte können aufatmen
Für Augenoptiker und Augenärzte ist in vielen Bundesländern seit letztem Jahr die elektronische Abrechnung mit den Krankenkassen zur Pflicht geworden. Wer seit dem Stichtag noch Papierrechnungen an die gesetzlichen Krankenkassen schickt, dem werden bis zu fünf Prozent seiner Bruttoumsätze abgezogen. Viele Leistungserbringer haben bisher noch keine Möglichkeit zur elektronischen Abrechnung nach §302 SGB V gefunden und nehmen die Leistungskürzungen zähneknirschend in Kauf. Das muss nicht sein. Jetzt bietet das Deutsche Medizinrechenzentrum eine günstige Lösung zur Abrechnung via Internet an. Eine teure und komplizierte Software ist dazu nicht nötig.

10. Dezember: Unschlagbar einfache Rezeptabrechnung im Internet
Rezeptabrechnungen mit den gesetzlichen Krankenkassen kosten nicht nur Zeit und Nerven, sondern vor allem Geld. Wer als Leistungserbringer etwa mit einem teuren Abrechnungszentrum oder direkt mit den Krankenkassen abrechnet, der zahlt garantiert zu viel. Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) bietet jetzt Leistungserbringern von Heilmitteln, beispielsweise im Bereich Krankengymnastik, Physiotherapie, Podologie und Ergotherapie eine sehr einfache und mit 0,5 Prozent sehr kostengünstige Lösung zur elektronischen Abrechnung von Heilmittelverordnungen nach §302 SGB V (Datenträgeraustausch). Der Clou: Nach nur wenigen Minuten kann der Leistungserbringer mit den Kassen abrechnen.

2008

21. Januar 2008:„Ab Februar werden Rechnungen im alten Format nicht mehr bezahlt“
Bei der elektronischen Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen gibt es ab dem 1.Februar 2008 eine einschneidende Änderung für alle sonstigen Leistungserbinger. Die neue Technische Anlage in der Version 6.0 (TA 6) will für mehr Klarheit bei der Abrechnung sorgen und die Rechnungsprüfung vereinfachen. Wer als Leistungserbinger elektronisch nach § 302 SGB V abrechnet und nicht auf die neue Version umsteigt, dessen Rechnungen werden ab dem 1. Februar von den gesetzlichen Kassen nicht mehr bezahlt. Doch wie klappt das Update und was kostet der Service? Wir haben mit Thomas Gazda, Geschäftsführer des Deutschen Medizinrechenzentrums (DMRZ) gesprochen und wollten wissen, wie Leistungserbinger ab Februar mit den gesetzlichen Kassen abrechnen und auf was sie achten müssen, damit die eingereichten Rechnungen auch weiterhin bezahlt werden.

11. Februar 2008: Das einfachste Abrechnungszentrum für Hebammen
Die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist für Hebammen eine lästige Pflicht. Hebammen die eine Abrechnungssoftware einsetzen, müssen diese zudem immer auf den neusten Stand bringen. Das kostet Zeit und Nerven. Mit der Lösung des Deutschen Medizinrechenzentrums (DMRZ) rechnen Hebammen nun bequem und einfach per Internet ab und brauchen sich um Updates nicht mehr zu kümmern. Einfach auf der Webseite des DMRZ einloggen, Daten eingeben und das Geld von der Kasse landet spätestens nach 28 Tagen auf dem Konto. Das ist nicht nur einfacher, sondern auch unschlagbar günstig: Durch die Selbsteingabe der Daten sparen Hebammen mehrere hundert Euro im Jahr.

25. März 2008: Pünktliche Zahlung bei elektronischer Abrechnung mit den Krankenkassen
Der elektronische Datenaustausch mit den Krankenkassen macht derzeit in allen Bereichen des Gesundheitssystems von sich Reden. Zwar hat der Gesetzgeber im Rahmen des Gesundheitsstrukturgesetzes die Krankenkassen bereits 1992 dazu verpflichtet, künftig nur noch dann Leistungen zu vergüten, wenn die entsprechende Abrechnung auf „maschinenlesbaren oder maschinell verwertbaren Datenträgern“ erfolgt, doch erst seit kurzem wird diese Regelung von den Krankenkassen auch umgesetzt. Leistungserbringern die ihre Daten weiterhin in Papierform an die Kostenträger senden, droht eine Rechnungskürzung von bis zu 5 Prozent. Trotz der Hindernisse bietet das elektronische Abrechnungsverfahren (DTA) auch Vorteile: So werden Rechnungen pünktlich bezahlt und das Geld landet teilweise bereits nach 14 Tagen, spätestens aber nach 30 Tagen auf den Konten der Leistungserbringer. Abrechnungszentren werden überflüssig.

14. April: Verband hilft Taxi-Unternehmen Geld bei der Abrechnung von Krankentransporten mit den Kostenträgern zu sparen
Für Mietwagen- und Taxi-Unternehmen, die Krankentransportleistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachen und Nordrhein-Westfalen abrechnen, ist die elektronische Abrechnung mit den Krankenkassen bereits zur Pflicht geworden. Gerade im stark gebeutelten Taxi- und Mietwagewerbe, das derzeit besonders unter den hohen Spritpreisen leidet, bedeutet die Einführung der Abrechnungspflicht einen zusätzlichen Kostenaufwand. Taxi-Unternehmen, die nach wie vor ihre Abrechnung in Papierform an die Kostenträger schicken, werden mit Abzügen von bis zu 5 Prozent der Bruttorechnungssumme bestraft. Dass muss nicht sein dachte sich der Vorstand der Fachvereinigung Taxi und Mietwagen im Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN) und handelte für seine Mitglieder einen Sonder-Bonus-Tarif beim Deutschen Medizinrechenzentrum (DMRZ) heraus. Die Mitglieder des GVN erhalten eine Gutschrift, die eine kostenfreie Erprobung für ein Abrechnungsvolumen von ca. 1.700,- € ermöglicht. Die weitere Nutzung ist dann zu einer für GVN-Mitglieder deutlich reduzierten Gebühr möglich. So ist viel Geld zu sparen und was besonders wichtig ist: Die Anschaffung einer teuren Abrechnungssoftware und sich die damit verbundenen Pflegekosten entfallen.

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Abrechnung mit den Krankenkassen für 0,5%